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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zwischen

Auftragnehmer (AN)

Elsen Media GmbH, Sülldorfer Landstraße 228, 22589 Hamburg
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregisternummer: HRB 190740
Geschäftsführer: Mario Elsen

– nachfolgend Elsen Media –

und 

Kunde

– als Kunde (AG) –

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Elsen Media erbringt für seinen Kunden Planungs-, Installations-, Konfigurations- und Programmierungsleistungen zum Aufbau und zur Anpassung von WordPress-Webseiten sowie Online-Shops auf Basis der Open-Source Software WordPress sowie externen Plugins und Softwarepaketen.

1.2 Dies ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff BGB Anwendung.

§ 2 Leistungen von Elsen Media

2.1 Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von Elsen Media durchzuführenden Leistungen ist der Inhalt der konkreten Auftragsbestätigung.

2.2 Der Kunde ist bis zur Abnahme der Webseite oder einzelner Anpassungen an der Webseite jederzeit berechtigt, Änderungen am Leistungsumfang zu verlangen. Elsen Media wird dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Änderungswünsche eine Aufstellung der durch jeden Änderungswunsch verursachten Mehrkosten und eine ggf. notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs in der Fertigstellung der Webseite oder Webseitenanpassung übersenden.

2.3 Nach der vollständigen Erstellung der Website-Anpassungen oder Website-Projekte gemäß Auftragsbestätigung werden die geleisteten Anpassungen auf dem Server des Kunden zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall werden diese auch auf einem geeigneten Datenträger oder per Onlineübertragung (FTP-Transfer oder Download-Link) zur Verfügung gestellt.

2.4 Elsen Media räumt dem Kunden das einfache und zeitlich sowie räumlich unbeschränkte Recht ein, die von Elsen Media für den Kunden erstellten Anpassungen zum Betrieb einer WordPress-Website zu nutzen, soweit im Zeitpunkt der Entwicklung die Vorauszahlung nach § 5 geleistet wurde. Andernfalls tritt die Einräumung der Nutzungsrechte im Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs ein.

§ 3 Leistungen des Kunden

3.1 Der Kunde stellt Elsen Media innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die zur Erstellung der Anpassungen erforderlichen Informationen und Dateien zur Verfügung. Elsen Media ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Anpassung verfolgten Zweck zu erreichen.

3.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten und Dateien gehören insbesondere Text- und Bilddateien, die für den Aufbau der WordPress-Webseite benötigt werden.

3.3 Weitere bereitzuhaltende Informationen sind Zugangsdaten zu einem Hosting-Account oder FTP-Server, sofern diese für die Erfüllung der durchzuführenden Leistungen erforderlich sind.

§ 4 Nutzungsrechte

4.1 Elsen Media räumt dem Kunden das einfache und zeitlich sowie räumlich unbeschränkte Recht ein, die von Elsen Media für den Kunden erstellten und entwickelten Webseiten und Webseitenanpassungen zum kommerziellen und privaten Betrieb einer WordPress-Website zu nutzen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die Vergütung richtet sich nach der gemäß Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.

5.2 Mit dieser Vergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß § 5 dieses Vertrages vollständig abgegolten.

5.3 Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Kunde nur in Fällen des § 2 Absatz 3 und nur nach vorheriger schriftlicher Autorisierung durch den Kunden.

5.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung der in Ziffer 1 genannten Vergütung in Verzug, so kann Elsen Media im unternehmerischen Geschäftsverkehr Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.

§ 6 Abnahme

6.1 Nach vollständiger Erstellung der Webseitenentwicklung oder Webseitenanpassungen gemäß Auftragsbestätigung werden die geleisteten Anpassungen und Quellcode-Dateien dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger oder per Onlineübertragung zur Verfügung gestellt. Im Regelfall erfolgt eine direkte Installation auf dem Webserver des Kunden.

6.2 Sollten Störungen beim Betrieb der angepassten Website entstehen, so wird der Kunde auftretende Fehler unverzüglich gegenüber Elsen Media schriftlich anzeigen. Elsen Media steht dem Kunden nach Inbetriebnahme der Anpassungen zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

6.3 Werden Elsen Media innerhalb von sieben Tagen nach Inbetriebnahme der Anpassungen keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so gelten die Leistungen als abgenommen. (Abnahme). Elsen Media übernimmt keine Verantwortung für den Betrieb und Ausfall externer Server, die Datenleitungen oder den Internet-Zugang der Nutzer und des Kunden.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Elsen Media leistet dafür Gewähr, dass die erstellten Anpassungen vertragsgemäß erstellt sind und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

7.2 Elsen Media erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb einer angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seine Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer an Elsen Media zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf Kosten von Elsen Media ausführen lassen.

3. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme der Website (§ 4 Abs 3 dieses Vertrags).

§ 8 Haftung

8.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Elsen Media nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – also solchen, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten) – sowie bei Personenschäden, Garantie, Arglist und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Elsen Media auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.

8.2 Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Einräumung der diesem Vertrag zugrunde liegenden Nutzungsrechte nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingegriffen wird oder keine Schäden bei Dritten herbeigeführt werden. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen Elsen Media entgegen stehende Rechte Dritter oder Schäden bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind. Bei In-Kraft-Treten des Vertrages sind Elsen Media keine solchen Rechte bekannt. Dieser und der Kunde werden sich wechselseitig über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren.

8.3 Die Parteien sind im Falle der höheren Gewalt für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert diese Hinderung mehr als vier Tage an, so ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

8.4 Im Falle des Verzuges mit der Leistungspflicht ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen setzt und Elsen Media diese Nachfrist nicht einhält.

§ 9 Rechte Dritter

9.1 Elsen Media steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit Elsen Media für die Erstellung der Anpassungen von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert Elsen Media zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der oben genannten Rechte an der Basistechnologie und der von der Elsen Media im Übrigen für die Erstellung der Anpassungen benutzten Software berechtigt zu sein.

9.2 Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechte behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware behindern, wird der Kunde Elsen Media unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. Elsen Media wird den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der dem Kunden wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger dem Kunden für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.

§ 10 Subunternehmer

10.1 Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch Elsen Media zur Leistungserbringung erfolgt ausdrücklich mit Zustimmung des Kunden. Elsen Media haftet jedoch für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

§ 11 Geheimhaltung

11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

§ 12 Kündigung

12.1 Jede Partei kann einen erteilten Auftrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die ordentliche Kündigung eines bereits erteilten Auftrags ist ausgeschlossen.

12.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

12.3  Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt die Pflicht der Agentur zur Leistungserbringung. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten. Dies gilt unabhängig davon, ob die erbrachten Leistungen für den Kunden verwertbar sind.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr Lüneburg. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.