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Der Upload-Filter ist beschlossene Sache. So wird der März 2019 nicht nur Mahnmal für die künftige Internetwirtschaft, sondern auch das Symbol für eine völlig verfehlte Industriepolitik. Zumindest wird das gerne so berichtet. Die primär durch die Verlags- und Medienwirtschaft befeuerte EU-Urheberrechtsreform („EU-Copyright“) soll die Digitalwirtschaft stärker an Lizenzen und Urheberrechte binden und die Geldeintreibung aus der Nutzung von nutzergenerierten Inhalten („User generated Content“) beschränken. Aber was bedeutet der Upload-Filter für WordPress?

Und müssen wir in naher Zukunft auf jeder Website einen Upload-Filter einsetzen? Können Webseitenbetreiber weiterhin ihren eigenen Content publishen oder muss zukünftig jedes in Anführungszeichen gesetzte „Zitat“ separat mit Lizenzen vertaut und algorithmisch überwacht werden? Das mögen derzeit noch fast rhetorische Fragen sein. Doch in einigen Monaten könnten wir hier möglicherweise schon klare Antworten für finden.

Wer vom Upload-Filter und dem Leistungsschutzrecht der EU profitiert

Die Zustimmung zur Reform ist ein ‚ja‘ zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa„, so die Aussage der Verlegerverbände VDZ und BDZV zur EU-Urheberrechtsreform.

Damit wird auch schnell klar, welche Branchen von dieser Reform profitiert. Schließlich waren nur wenige Industrien, wie die Medien- und Verlagsbranche, durch die Entwicklungen in der Digitalwirtschaft so sehr ins Hintertreffen geraten, wie die traditionellen Verlage mit exponiertem Elbblick und veralteten Glasfassaden in der Berliner Innenstadt. Aber sicherlich waren diese Großkonzerne nicht die einzigen treibenden Kräfte hinter der EU-Urheberrechtsreform.

Fakt ist, dass die zumeist werbefinanzierte Branche mit ihren sinkenden Druckauflagen und eher mäßig erfolgreichen News-Plattformen ein neues Geschäftsmodell braucht, weil ihre traditionellen Modelle inzwischen ausgedient haben. Die Zeiten sind vorbei, an denen sich die Geschäftsleute morgens die neuste Ausgabe vom Wochenblatt am Kiosk zulegen, während sie auf ihren frisch gebrühten Coffe-to-Go warten, um die lokalen Jobangebote nach neuen Führungspositionen durchzuackern.

Dass im digitalen Wandel zur Smartphone-Generation, Social Media und der immens steigenden Content-Volumina im Web auch die Verlags- und Medienbranche zum Umdenken gezwungen wird, ist klar. Dass das Ganze dann in massiver Lobbyarbeit resultiert, war absehbar. Schließlich ist es deutlich einfacher, die überschüssigen Millionen in die Frontarbeit in Brüssel zu investieren, als das eigene Angebot mühsam auf das neue Zeitalter umzustellen, gar zu verändern.

Wie auch immer. Die Lobby war erfolgreich. Die EU-Urheberrechtsreform ist vom Parlament abgesegnet. Die nationale Gesetzgebung wird nachziehen müssen. Bleibt nur die Frage offen, welche Konsequenzen die Entscheidung für Publisher hat.

Im Grunde ein guter Gedanke – Artikel 13, Artikel 17

Um das klarzustellen: Urheberrecht ist eine der wichtigsten Errungenschaften unserer modernen Gesellschaft. Es ist ein hohes Gut, das nicht nur in einer demokratisch geprägten Gesellschaft respektiert und durchgesetzt werden sollte, sondern auch weit darüber hinaus. Autoren und Kreative rund um den Globus hacken tagtäglich in die Tasten, stehen vor der Kamera, sprechen in die Mikrofone und schwingen die Pinsel, um Werke zu schaffen, die schützenswert sind.

Dieser Schutz ist fundamental. Denn nur so kann die Existenzgrundlage vieler Kreativer gesichert werden und ermöglicht eine zukunftsweisende Entwicklung – auch im Digitalen. Aber wir müssen beim Urheberrecht natürlich differenzieren, ob es sich bei den Werken um mühsam kuratierte Blog-Postings mit korrekter Quellenangabe handelt, ob lediglich um YouTube-Videos mit feinster US-amerikanischer musikalischer Untermalung und Bild-Snippets aus der Presse, die ein Fotograf mit seiner zusammengesparten Spiegelreflex irgendwoe in den Straßen von L.A. genknipst hat.

Im ersten Fall reicht das kommerzielle Potential meistens gerade einmal dafür aus, um die anfallenden Kosten für WordPress und Webserver irgendwie zu decken, während der Youtube-Pedant mit seinen Millionen an Klicks mehr werbefinanzierte Einnahmen generieren könnte, als das zuständige Finanzamt überhaupt verarbeiten kann. Das hier nicht nur urheberrechtlicher Nachholbedarf besteht, sollte klar sein. Die EU bezeichnet ihr neuestes Meisterwerk als Novelle im „Leistungsschutzrecht“. Ob dabei allerdings auch die Leistungsfähigkeit kleinerer Unternehmen und Einzelkämpfer berücksichtigt wird, bleibt offen.

Wie auch heise.de berichtet, enthält der Artikel 17 (vormals 13) eine passende Ausnahmeklause für Startups und kleine Unternehmen. Bedingung  dafür ist jedoch, dass diese weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und dass der Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro liegen muss. Gut, klingt akzeptabel. Aber was ist mit unserem mühsam bloggenden EU-Aktivisten, der inzwischen fleißig seit Anbeginn der WordPress-Zeit in seine Tasten haut?

Erreicht (s)eine Website mehr als 5 Millionen Besucher pro Monat, muss auch diese(r) adäquate Maßnahmen ergreifen, um den Upload von user-generierten Inhalten zu verhindern. Bei dieser Anzahl an Unique Visitors ist es jedoch schlichtweg unmöglich, die Kontrolle manuell auszuführen. Es bleiben also nur zwei Optionen:

  1. Plattform dicht machen
  2. Automatisierte Upload-Filter einsetzen

Das Problem mit dem Upload-Filter

Die EU-Urheberrechtsreform würde nicht nur als Upload-Filter für WordPress Schwierigkeiten machen. Allgemein steht man als Website-Betreiber hier vor einer schlicht unlösbaren Aufgabe, gleichauf mit den Software-Ingenieuren von Google, Facebook und Co. Nur mit dem Unterschied, dass der durchschnittliche Website-Betreiber auf die ein oder andere Milliarde an Barmittel in den eigenen Kriegskassen verzichten muss.

Auch wenn die Politik gerne von einer „einheitlichen Lösung für die Technologie“ spricht, kann sich nur ein kleiner Teil der ja durchaus softwaretechnisch gebildeten Abgeordneten vorstellen, was es bedeutet, wenn man eine Reform beschließt, die einer globalen Definition für NP-Vollständigkeit entspricht. Man kann nicht einfach einen Algorithmus entwickeln, der ab sofort als Plugin in allen Webshops, Sozialen Netzwerken und Community-Foren eingebunden werden kann und automatisiert alle urheberrechtlich bedenklichen Inhalte filtert, wenn der Nutzer keine Lizenz für seine Verbreitung erworben hat.

Wer übernimmt die Kosten für den Betrieb einer derartig aufwendigen Infrastruktur, für die Plattformen wie Facebook eigene Rechenzentren errichten müssten, um den Ressourcenbedarf zur Laufzeit abzufedern?

Wer übernimmt die Digitalisierung sämtlicher existenter Werke und die Erstellung von digitalen Signaturen?

Was passiert, wenn ein infinitesimaler Fliegenschiss auf der Mona Lisa die zuvor digitalisierten Signaturen grundlegend verändert?

Wer pflegt die Datenbanken mit den digitalen Signaturen?

Wer verwaltet die Lizenzen als zentrale Instanz?

Und viel wichtiger: Welcher EU-Abgeordneter hat sich im Vorwege darüber Gedanken gemacht, wie irrational und technisch aufwändig eine derartige Lösung überhaupt sein wird?

Bleibt also nur zu hoffen, dass deine Website in Zukunft niemals mehr als 5 Millionen Besucher pro Monat anziehen wird. Apropos. Woher sollen wir eigentlich wissen, wie viele Besucher unsere Website hat, wenn wir uns konsequent an die EU-DSGVO halten und auf die aufwendige Auswertung von Server-Logfiles verzichten? Es wird also auch in absehbarer Zeit kein geeignetes WordPress-Plugin für den Upload-Filter der EU geben.