Der EU AI Act tritt schrittweise in Kraft, und wir merken in vielen Gesprächen: Die meisten Unternehmen sind unsicher, ob sie überhaupt betroffen sind. Genau hier setzt unser neues GRC-Beratungsangebot an. Wir unterstützen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, ihre Rolle im Rahmen des EU AI Acts schnell und realistisch zu bestimmen – ohne unnötige Komplexität.
In unserem aktuellen Beitrag auf elsengrc.com erklären wir, dass die Verordnung deutlich breiter greift, als viele annehmen. Betroffen sind nicht nur KI-Entwickler, sondern auch Unternehmen, die KI zukaufen, integrieren oder in Geschäftsprozessen nutzen. Selbst Organisationen, die nur ChatGPT oder interne KI-Tools einsetzen, können Pflichten haben. Entscheidend ist, wie KI eingesetzt wird und ob ein System in eine regulierte Risikokategorie fällt.
Für Unternehmen bedeutet das: Früh zu klären, ob man Anbieter, Integrator, Nutzer oder Datenlieferant ist – und welche Anforderungen daraus entstehen. Wir sehen in Projekten immer wieder, dass sich auf dieser Basis sehr schnell Prioritäten ableiten lassen: Dokumentation, Risikoanalysen, technische Schutzmaßnahmen, vertragliche Regelungen oder organisatorische Kontrollen.
Unser GRC-Ansatz ist dabei bewusst praxisnah: Wir verbinden Governance, Datenschutz, Cybersecurity und technische Umsetzung so, dass Unternehmen nicht im Regulierungsdschungel hängen bleiben, sondern schnell handlungsfähig werden. Der EU AI Act ist kein reines Rechtsprojekt – es geht um Verantwortlichkeiten, technische Architektur, Datenflüsse und sichere Betriebsmodelle. Genau an der Schnittstelle begleiten wir.
Wer einen kompakten Einstieg sucht, findet im Artikel eine klare Entscheidungshilfe, die zeigt, ob das eigene Unternehmen betroffen ist und welche Schritte sich daraus ableiten.
Mehr lesen: Entscheidungshilfe: Für wen gilt der EU AI Act? – auf elsengrc.com




