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Mehr als 1/4 aller Webseiten dieser Erde laufen mit WordPress als Content Management System. Da wundert es nicht, dass sich das weit etablierte E-Commerce System WooCommerce als absoluter Standard für Online-Shops mit WordPress entwickelt hat. Damit diese unglaubliche Vielzahl an privaten und kommerziellen Webseiten wie Online-Shops und Online-Membership-Seiten nicht zur digitalen Anarchie führt, haben sich unsere Gesetzgeber eine Reihe an mehr oder weniger sinnvollen rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Online-Shops überleg. Und „überlegt“ trifft es schon ziemlich gut. Zwischen Praxis und Überlegung sind ja bekanntlich oft Welten. Auch für WordPress und seinen ehrgeizigen Marktschreier WooCommerce gelten diese rechtlichen Voraussetzungen, die wir uns im Folgenden etwas genauer anschauen.

Wichtiger Disclaimer: In diesem Beitrag wollen wir die rechtlichen Voraussetzungen erörtern, die für den Betrieb eines Online-Shops (unabhängig von WordPress) unbedingt beachtet werden müssen. Sämtliche Informationen beruhen auf eigenen Erfahrungen mit dem hiesigen Rechtssystem und der Beratung durch Fachanwälte. Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und kann keinen Besuch beim Anwalt ersetzen. Schließlich gibt es hier auch keinen frischen Kaffee!

Die rechtlichen Voraussetzungen im Schnelldurchlauf

Eine gute Frage, die man etwas anders angehen muss. Bis auf wenige Ausnahmen genießen wir als Bürger der BRD in unserem Tun und Lassen „recht angenehme“ Freiheiten. Abgesehen vom Parken auf Grünstreifen, dem versehentlichen Unterschlagen von Mehrwertsteuer bei Bargeschäften oder der Anmeldepflicht für zollpflichtige Waren am Flughafen ist das tägliche Leben – quasi – frei von unnötig komplizierten Rechtsgeboten (dem Leser sei an dieser Stelle angeraten, diese Meinung nicht zu ernst zu nehmen).

Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem man beginnt, sich mit dem gewerblichen Betrieb von Webseiten und/oder Online-Shops zu befassen. Hier hört der „Spaß“ schnell auf. Denn schon beim Go-Live der Webseite übertritt man die ersten rechtlichen Schranken und ist gezwungen, eine Vielzahl an rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, wenn das Online-Abenteuer nicht in die Hose gehen soll.

Im Wesentlichen bestehen die rechtlichen Voraussetzungen, abgesehen von Sondervorschriften für gewisse Webseiten-Typen oder Branchen (z.B. Finanzprodukte), aus den vier bzw. fünf rechtlichen Grundlagen, die auch unabhängig vom WordPress-Einsatz für nahezu alle Webseiten gelten:

  • Impressumspflicht für Webseitenbetreiber
  • Datenschutz und Datenschutzerklärung (ab Mai 2018 durch EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Steuerliche Pflichten
  • ggf. VATMOSS-Umsatzsteuerregelungen (für den Verkauf digitaler Produkte / Dienstleistungen)
  • Weitere rechtliche Vorschriften und Besonderheiten möglich

Impressumspflicht für Webseiten

Ja, quasi alle Webseiten brauchen ein Impressum. Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für geschäftsmäßige (gegen Entgelt gerichtete) Telemedien, also auch Webseiten, Online-Shops und jegliche Arten von Anbietern kostenpflichtiger Dienstleistungen (z.B. Web-Services, Hosting, Bereitstellung von Software-Services etc.). Privatpersonen bilden hier allerdings eine Ausnahme und können von der Impressumspflicht ausgenommen sein.

Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Webseiten-Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche, die gegen den Betreiber gewandt sind, gerichtlich auch durchgesetzt werden können. Ein Impressum hat das zusätzliche Ziel, dem Nutzer gegenüber klarzustellen, wer Betreiber/Besitzer der Webseite ist.

Mehr Informationen zu dem Thema findest du bei unseren Kollegen von e-Recht24.de.

Datenschutz und Datenschutzerklärung

Nicht vieles liegt dem Deutschen noch näher am Herzen als sein geliebtes Auto oder der feinsäuberlich gepflegte Rasen im Vorgarten. Aber eines schafft es definitiv unter die Top 3 der wichtigsten Dinge in unserem täglichen Leben und Rechtssystem: Der Datenschutz!

Obwohl der Schutz personenbezogener Daten in der Praxis zum Teil völlig paradox betrieben wird (im Fach sprechen wir von Datenschutz- bzw. Privacy-Paradoxon, Beispiel: Google nutzen vs. Google kritisieren), gibt es dennoch so einige Punkte, die man als Webseiten-Betreiber und Unternehmer unbedingt beachten sollte, wenn wir nicht auf Kollisionskurs mit den Datenschützern kommen möchten.

So ziemlich jedes Unternehmen, jeder Selbständige oder jeder Webseiten-Betreiber sammelt und verarbeitet in irgendeiner Form personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Daten, die in jedweder Weise Rückschlüsse auf die konkrete Person oder bestimmte Eigenschaften dieser Person zulassen, wie z.B.

  • Vorname / Nachname
  • Adressdaten / Anschrift
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon etc.)
  • Inzwischen auch IP-Adressen
  • Nutzernamen für Social-Media Konten
  • Nutzer-Aktivitäten in Server-Logfiles
  • Medizinische Daten (z.B. Puls, Blutdruck)
  • Bewegungsprofile

Solche personenbezogenen Daten werden bei vielen technischen Vorgängen gesammelt. Angefangen bei der Registrierung eines Kundenkontos, dem Versand eines E-Mail Newsletters oder dem Eingang einer Bestellung, kann ein durchaus komplexes Verhältnis zur Speicherung der Daten entstehen, das natürlich durch eine rechtliche Grundlage abgesichert sein muss.

Damit nicht genug. Sämtliche Daten werden ja auch noch irgendwo gespeichert (i.d.R. externer Hoster) und in einer Betriebsstätte verarbeitet (z.B. Büro), in der tagtäglich durchaus mehrere Personen Zugang zu den Daten haben (könnten). Wie oft wechselt deine Raumreiningungs-Fachkraft pro Jahr?

Eine Aufklärung für den Nutzer der Webseite über die Sammlung, Speicherung und Verwendung von (seinen) personenbezogenen Daten erfolgt über die Datenschutzerklärung.

Es reicht also nicht aus, den Nutzer nur darüber zu informieren, welche Daten gesammelt werden. Insbesondere bei der Verwendung von Formularen oder externen Diensten, die ebenfalls Daten sammeln und in ihren großen Data-Mining Rechenzentren verarbeiten, muss über diese Verwendung aufgeklärt werden.

Beispiele für solche Dienste sind

  • Kontaktformular oder sonstige Formulare mit personenbezogenen Daten
  • E-Mail Newsletter
  • Browser-Cookies
  • Server-Log-Dateien
  • Newsletter
  • Google Analytics, Google+, Google Maps, Google Adsense, Google Adwords etc.
  • YouTube
  • Piwik-Analyse
  • Twitter
  • Instagram
  • Facebook (+ Tracking Pixel)
  • Pinterest
  • LinkedIn
  • Amazon Partnerprogramm
  • (Weitere) Affiliate Partnerprogramme
  • Nutzerregistrierung für Shops oder Inhalte
  • Kommentarfunktion (WordPress und andere Systeme)
  • Datenübermittlung an weitere Online-Shops & Händler (z.B. „Dropshipping“)
  • Datenübermittlung an Dienstleister mit Online-Vertragsschließung
  • Alle dritten Unternehmen mit Auftragsdatenverarbeitung
  • Unternehmen außerhalb des geltenden Rechtsraumes für Datenschutz (EU-Ausland, falls Unternehmen in EU ansässig)
  • um nur einige Dienste zu nennen (…)

Ja, das sind schon viele Punkte. Und die Liste ist noch längst nich am Ende. Wenn du dir nicht sicher bist, ob ein von dir genutzter Dienst / Service oder ein Drittes Unternehmen ebenfalls personenbezogene Daten verarbeitet und in die Datenschutzerklärung mit aufgenommen werden muss, solltest du natürlich einen Anwalt für Datenschutzrecht kontaktieren.

WordPress selbst ist in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten grundsätzlich sehr einfach und übersichtlich gehalten. Die Komplexität in Sachen Datenschutz entsteht erst durch die Erweiterung mit zusätzlichen Funktionen, z.B. einem Online-Shop, Newsletter, Analytics-Funktionen oder Zahlungsmethoden, die personenbezogene Daten an weitere Verarbeitungsstellen übermitteln.

In Sachen Datenschutz ist also absolute Sorgfalt angesagt. Veraltete oder fehlende Datenschutzerklärungen und der unsachgemäße Gebrauch von personenbezogenen Daten führen mit ziemlicher Sicherheit zu einer Abmahnung durch Konkurrenten, denen dein Business ein Dorn im Auge sein könnte.

Beachte auch meine Ausführungen zum aktuellen WordPress DSGVO-Update und die Deaktivierung von Google Webfonts für Datenschutz-konforme Websites.

Die geltenden rechtlichen Voraussetzungen solltest du – wie so oft – mit Hilfe einer geeigneten anwaltlichen Fachberatung erörtern und in eine möglichst wasserdichte Datenschutzerklärung meißeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angeklickt wird die berüchtigte Lesebestätigung für AGBs in Online-Shops von jedem Kunden, aber wirklich lesen tut sie nur die absolute Minderheit der penetranten Hobby-Juristen. Aber warum braucht jeder Online-Shop allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Durch AGB schaffen sich Unternehmer, und dazu zählen im Regelfall auch Selbständige oder Kleingewerbetreibende, einheitliche Vertragsbedingungen zur Risikominimierung, die zu ihren Gunsten von den sonst geltenden (gesetzlichen) Regelungen abweichen.

Um die übermäßige Einschränkung von Kundenrechten bzw.Verbraucherrechten zu verhindern, sind hier aber gesetzliche Grenzen gegeben (z.B. §§ 305 ff. BGB), die bei der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten werden müssen.

Nicht jeder Unternehmer ist automatisches verpflichtet, AGBs anzufertigen und bereitzustellen. Stellen wir uns vor, wir schließen einen Vertrag nach dem im BGB beschriebenen Eigenschaften und verzichten auf eine AGB. In der Praxis sind das die meisten Verträge zwischen Privatpersonen.

Auch ohne AGB ist der geschlossene Vertrag (im Regelfall) wirksam. Nicht geregelte Vertragsbedingungen werden durch das Gesetz geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet eine umfangreiche Palette an rechtlichen Lösungen für Fragen der Wirksamkeit, Mängelrüge, Rücktritt, Zahlungspflicht, Kündigung (usw…).

Man kann die AGB also als freiwilliges Werkzeug verstehen, mit dem man die gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Voraussetzungen in einem vorgegebenen Rahmen anpassen kann. Allerdings nur, wenn der Verbraucher durch zu ausschweifende (rechtlich nicht gültige) Regelungen nicht benachteiligt werden würde.

Ein klassisches Beispiel für unzulässige Regelungen ist ein „absoluter Haftungsausschluss„, der den Webseiten-Betreiber von jeglicher Haftung in allen Fragen auf Basis der AGB freispricht. Derartige AGB-Zusätze werden inzwischen innerhalb kurzer Zeit mit Abmahnungen bombardiert.

Hier liegt auch die größte Gefahr in Sachen AGB: Die Erstellung ist sehr anspruchsvoll und lässt zum Teil nur geringen rechtlichen Spielraum. Deshalb sollte die Erstellung von AGB nicht in der abendlichen Lounge-Runde bei Whisky und Zigarre mit den besten Kumpels erledigt werden, sondern in die Hände eines geeigneten Anwalts übergeben werden.

Eine Ausnahme bildet es natürlich, wenn die werten Herren selber geeignete Fachanwälte sind und ihrer Arbeit auch noch nach geringen Dosen an Nikotin und Alkohol nachgehen können. Man muss halt die richtigen Freunde haben.

Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Die online bestellte Ware entspricht einfach nicht den Erwartungen? Oder mal schnell etwas online bestellen und bei Nichtgefallen zurücksenden? Das moderne Widerrufsrecht macht’s möglich! Die Neuerung des Widerrufsrechts, die am 13.06.2014 in Kraft getreten ist, hat eine Vielzahl an rechtlichen Bedingungen eingeführt und erneuert. Überwiegend zum Leid der Online-Händler.

Denn das Widerrufsrecht hat inzwischen das gesamte Konsumverhalten einer Gesellschaft verändert. Während Textilien vom Kunden nur noch in Massen bestellt werden, damit die passenden Artikel ausgesucht und die unpassenden Artikel einfach zurückgesendet werden können, kämpfen die Händler auf der anderen Front mit einer Flut an Rücksendungen. Aber mal langsam.

Ein Vertragsschluss (z.B. Kaufvertrag) ist für die Parteien mit dem Wirksamwerden von Angebot und Annahme grundsätzlich bindend. Unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes räumt der Gesetzgeber aber  bestimmten Parteien spezifischer Verträge die Möglichkeit zum nachträglichen Widerruf des Vertrages ein.

Dafür müssen die folgenden rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden:

  1. Bestehendes Widerrufsrech
  2. Widerrufserklärung
  3. Widerrufsfrist (Einhaltung)
  4. Kein Ausschluss des Widerrufs

Zur Erläuterung: Das Widerrufsrecht besteht, wenn Zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) und einem Unternehmer (§ 14 BGB) ein Vertrag einer bestimmten Art geschlossen wurde. Das umfasst im Falle des Online-Shops insbesondere Fernabsatzverträge (§312 c BGB) oder auch Darlehensverträge (§ 491 BGB) sowie Verträge mit Zahlungsaufschub, Finanzierungsleasing, Teilzahlungsgeschäfte (§§ 506-509 BGB) oder Ratenlieferungsverträge (§510 BGB).

Diese und weitere Verträge können durch zwingende gesetzliche Bestimmung grundsätzlich während der Widerrufsfrist widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 2 Wochen (§355 A2 BGB) und beginnt mit der Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht in Textform, gem. §355 A2 BGB. Das passiert in der Online-Shop Praxis spätestens mit der Bestellbestätigung per E-Mail, die Informationen zum Widerrufsrecht enthalten sollte.

Aber Achtung! Bei fehlender Widerrufsbelehrung werden die Widerrufsfristen zum Teil drastisch ausgeweitet. Liegt keine schriftliche Widerrufsbelehrung vor, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträgen erst nach einem Jahr und zwei Wochen (§ 356 A3 BGB). Das kann im Online-Handel eine verdammt lange Zeit sein. Aber die meisten Shopowner mit derartig schlampiger Unternehmenspolitik gehen ohnehin viel früher in die Insolvenz.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei digitalen Produkten

Was sich zunächst wie der wahr gewordene Traum vieler Online-Shop Piraten anhört, hat in der Praxis durchaus seine Berechtigung. Denn in einigen Fällen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Dazu muss der Verbraucher dem Ausschluss des Widerrufs aktiv zustimmen (idealerweise im Checkout durch eine Checkbox). Ein möglicher Formulierungsvorschlag für die Belehrung:

Für digitale Produkte: Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird. Mir ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht erlischt.

Gemäß §312g Absatz 2 BGB gilt der Ausschluss des Widerrufs allerdings nur für

  • bestellte und angelieferte Lebensmittel
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde
  • Verträge zur Lieferung von Ton- und Videoaufnahmen oder Software in versiegelter Packung, wenn das Siegel entfernt wurde

Das bedeutet natürlich, dass digitale Produkte (eBooks, Online-Kurse, Software, div. Downloads aber auch Datenträger) vom Widerruf gänzlich ausgeschlossen werden können. Aus unternehmerischer Sicht ist das jedoch ein großes Wagnis. Denn der Missbrauch des Widerrufsrechts aus Sicht der Verbraucher kommt in der Praxis zwar immer wieder vor (eBook downloaden, widerrufen, trotzdem nutzen), hält sich jedoch in den meisten Fällen (noch) in Grenzen.

Der Verzicht auf das Widerrufsrecht durch den Kunden ist ein echter Conversion-Killer im Checkout und der Einsatz muss gut durchkalkuliert sein. Überwiegt der finanzielle Verlust durch verlorene Sales dem finanziellen „Schaden“ durch den Missbrauch des Widerrufsrechts, kann der scharfsinnig Entrepreneur genau entscheiden, was für seinen wirtschaftlichen Erfolg das Beste ist.

Aber wie immer, hat der Anwalt des Vertrauens hier das letzte (beratende) Wort. Kanzlei Plutte hat die wichtigsten Informationen zum Widerrufsrecht bereitgestellt.

VATMOSS-Sonderregelgung für Umsatzsteuer

Eine neue Super-Smarte-Spezialregelung der überschaubaren und nützlichen EU-Bürokratie macht es den Betreibern von Online-Shops seit dem Jahr 2015 wieder einmal deutlich schwerer, als es ohnehin schon ist.

Denn bis zum Jahr 2014 galt, dass die eingenommene Umsatzsteuer im Land des Anbieters (der Leistung) zu versteuern war (div. Sonderbestimmungen für Auslandslieferungen und Dreiecksgeschäfte einmal außen vor). Der Unternehmer aus Deutschland führte also immer seine Umsatzsteuer auch beim hiesigen Finanzamt um die Ecke ab.

Das klingt geradezu nach einer Einladung für multinationale Konzerne, den Verkauf digitaler Produkte und Dienstleistungen nur noch aus dem Land zu steuern, im dem die geringsten Steuersätze herrschen. Und das entsprach der gängigen Praxis. Konzerne wie Amazon, Google oder Apple nutzen das „Schlupfloch“, um ihren digitalen Güter über ihre Unternehmenssitze in den Offshore-Paradiesen mit minimaler Steuerbelastung zu verkaufen – zu Lasten der ja ohnehin spärlich gefüllten Kassen der Finanzministerien. Eine Änderung musste her. Aber schnell!

Gesagt – getan. 2015 trat das neue Gesetz zur VAT-MOSS Regelung in Kraft, das vorsieht, dass die Leistungsbesteuerung beim Verkauf digitaler Güter im Land des Leistungsempfängers stattfindet. Was sich nach einer fairen Regulierung für die „Big Player“ anhört, entpuppt sich in der Praxis als abnormaler Bürokratie-Wahnsinn für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich im gleichen Produktsegment bewegen.

Wer im kleinen Stil eBooks, Software und Co. in das EU-Ausland verkauft, muss sich nun im schlimmsten Fall in allen 28 EU-Staaten steuerlich registrieren lassen und mit jedem Finanzamt einzeln auseinandersetzen. Ist das unser Ernst? Ja. Glücklicherweise hat die EU die vorprogrammierte Bürokratie-Katastrophe durch den Einsatz einer zentralen Stelle für den Einzug der Umsatzsteuer etwas entschärft. Das Ganze nennt sich übrigens MiniOneStopShop, kurz MOSS (nicht verwandt mit dem bekannten Topmodell).

Was es mit den steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen rund um das MOSS-Wortungetüm im Detail auf sich hat und wie man WooCommerce Online-Shops auf diese komplizierte Steuervereinfachung vorbereitet, behandeln wir später in einem eigenen Artikel.

Die rechtlichen Voraussetzungen in WordPress umsetzen

Impressum in WordPress anlegen

Ein Impressum kann man in WordPress durch das Anlegen einer statischen Seite realisieren, in welche die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen bzw. Informationen eingepflegt werden. Eine Verlinkung im Footer und ein Hinweis in den E-Mails sind ebenfalls zu empfehlen. Was genau für dich und dein Business relevant ist, lässt sich wie immer am besten mit dem Anwalt deines Vertrauens erörtern.

Datenschutzerklärung / Datenschutzbelehrung in WordPress einfügen

Das Einfügen einer Datenschutzerklärung ist in WordPress schnell geschehen. Nach dem Anlegen einer statischen Seite wird dort der eigentliche Inhalt eingefügt. Eine Verlinkung der Seite gut auffindbar im Footer ist als Standard anzusehen und gehört zu den gängigen rechtlichen Voraussetzung  für WordPress und Online-Shops. Falls die Registrierung eines Kundenkontos im Checkout aktiviert ist, sollte dort auch im Hinweis die Datenschutzerklärung verlinkt werden.

Hinweis: In einigen Anwendungsgebieten des Rechts wird vorzugsweise die Bezeichnung Datenschutzbelehrung anstatt des Begriffs der Datenschutzerklärung gewählt. Der Normalbürger weiß wohl beide Begriffen einigermaßen gut einzuordnen. Welchen Begriff du hier wählst, sei also dir und deinem Rechtsberater überlassen. Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit dem 25.05.2018 sollte der Begriff „Datenschutzerklärung“ aber eindeutig in den praxisnahen Kontext Einzug gehalten haben.

Datenschutzerklärung

Checkbox für das Bestätigen einer Datenschutzerklärung im Checkout von WooCommerce

Aber auch hier gibt es inzwischen keine hundertprozentige Rechtsprechung mehr. Einige Urteile der letzten Jahre haben ein aktives Bestätigen rechtlich relevanter Inhalte durch den Kunden in Frage gestellt (siehe Urteil des BGH, vom 15.05.2014, Umkehr der Beweislast), wenn der Verbraucher durch ein zwanghaftes oder unbewusstes bestätigen rechtlich relevanter Bedingungen einen Nachteil erfahren könnte. Wie du siehst, ist auch hier dein Anwalt des Vertrauens der beste Ansprechpartner für etwaige Fragezeichen im Hinterkopf.

WordPress hat inzwischen übrigens ein DSGVO-Update nachgeschoben, das die standardmäßige Einbindung einer Datenschutzerklärung ermöglicht.

AGB in WordPress erstellen und einbinden

Nutzt du WordPress in Kombination mit dem Shopsystem WooCommerce, solltest du unbedingt auch geeignete AGB für deinen Shop erstellen (lassen) und einbinden. Weil WooCommerce von Haus aus aber nicht unbedingt rechtssicher für den deutschen Markt gestaltet ist, hilft auch hier der Einsatz des Plugins „WooCommerce Germanized“ (mehr dazu am Ende des Artikels).

Im Folgenden eine kurze Übersicht zur Einbindung der AGB:

Zunächst legen wir eine geeignete statische Seite unter Seiten ➞ Erstellen an. Nach der Benennung zu „AGB“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und dem Einfügen der vom Anwalt erstellen schriftlichen AGB (idealerweise auch mit Download-Link für ein PDF), müssen wir in die AGB-Seiten auf WooCommerce-Ebene festlegen.

Wie du in WordPress statische Seiten anlegen kannst, erfährst du in unserer Anleitung für Seiten, Beiträge und Menüs .

Dazu wechseln wir in das Menü unter WooCommerce ➞ Einstellungen ➞ Kasse ➞ Einstellungen für Bestell- und Bezahlvorgang ➞ Seiten zum Bestell- und Bezahlvorgang und legen die AGB-Seite über das Eingabefeld fest:

AGB Seite in WooCommerce festlegen

Nach der Zuweisung erhält die angelegte statische Seite eine neue Seitenfunktion zugewiesen, die ihre Relevanz in der Seitenübersicht deutlich hervorhebt:

Neue Funktion AGB

Es empfiehlt sich, die AGB zudem im E-Mail Verkehr mit Kunden zu berücksichtigen und bei der Bestellbestätigung als PDF anzuhängen. Eine Lösung dafür bietet ebenfalls WooCommerce Germanized oder WooCommerce German Market.

In unserer umfangreichen WooCommerce Anleitung für Kasse und Checkout erklären wir die Einrichtung der Kasse noch detaillierter, falls dir das hier etwas zu schnell gegangen ist.

Widerrufsrecht in WordPress und WooCommerce umsetzen

Auch für das Widerrufsrecht sollte eine statische Seite angelegt werden. Zudem kann es sinnvoll sein, das Muster-Widerrufsformular innerhalb der Seite als Download oder zum Ausdruck bereitzustellen, damit der Nutzer das Formular auch schriftlich per Post oder E-Mail an das Unternehmen senden kann.

Auf die Belehrungspflicht sei besonders hingewiesen. Wie erwähnt, kann es erhebliche Ausweitungen der Widerrufsfrist nach sich ziehen, wenn man die Belehrung in Textform an den Verbraucher in irgend einer Weise vergisst.

Der Hinweis im Checkout sollte ebenfalls umgesetzt werden:

Widerrufsrecht im Checkout

Beispiel für Hinweise zum Widerrufsrecht im Checkout

Wird auf die Option für den Ausschluss des Widerrufsrechts für digitale Produkte zurückgegriffen, sollte man eine nicht-aktivierte Checkbox zum aktiven Einholen der Berechtigung nutzen, die sich grafisch von der AGB-Checkbox abgrenzt:

Verzicht Widerrufsrecht WooCommerce

Beispiel für die Verzichtserklärung für Widerrufsrecht für digitale Produkte

Rechtliche Anforderungen mit WooCommerce Germanized

WooCommerce Germanized für rechtliche Anpassungen

Selbst wenn wir die vorhergehenden 2800 Wörter akribisch zusammenfassen, sind wir immer noch nicht in der Lage, unseren WooCommerce Online-Shop vollkommen rechtssicher zu gestalten. Glücklicherweise wurde das Problem erkannt und hat zur Entwicklung eines Plugins geführt, dass die Anpassungen von WooCommerce an das deutsche Rechtssystem vornimmt und den Shop weitestgehend an die geltenden rechtlichen Voraussetzungen adaptiert.

Ein kleiner Überblick über den Leistungsumfang des Plugins WooCommerce Germanized, wobei einige Funktionen nur in der kostenpflichtigen Version enthalten sind:

  • Anpassung des Bestell-Buttons nach dem Muster der Button-Lösung „Kostenpflichtig bestellen“
  • Anhängen von Rechnungen, AGB, Widerruf oder Datenschutz-Belehrung an E-Mails
  • Bestimmen von Lieferzeiten und Standard-Lieferzeiten mit korrekter Darstellung
  • Generierung von Mustertexten
  • Anpassungen zur Kleinunternehmerregelung
  • Anpassung zur Darstellung und Berechnung von Mehrwertsteuer
  • SEPA-Lastschrift Rechtsgrundlagen für Zahlungsmethoden
  • Vieles mehr

Weil die Einrichtung des Plugins auf den ersten Blick recht komplex wirkt und auch der zweite Blick diesen Eindruck bestätigt, beschreiben wir das Einrichten von WooCommerce Germanized in einem eigenen Artikel.

Falls du mit der Einrichtung von WooCommerce noch gar nicht begonnen hast, sei dir unsere umfangreiche Anleitung für den Aufbau von WooCommerce-Onlinshops ans Herz gelegt. Bevor du die rechtlichen Voraussetzungen umsetzen kannst, muss dein Shop ja auch erst einmal laufen. Die Anleitung setzt dabei ganz am Anfang an: Bei der Installation des Plugins und den ersten Schritten bei der Einrichtung.

Du benötigst beim Aufbau deines Shops professionelle Unterstützung? Dann wende dich gerne an unseren WordPress Support oder trage dich für unseren Webmaster-Newsletter ein, der dich regelmäßig mit nützlichen Guidelines versorgt!

 

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